Inhalt:
Das Studierendenparlament der Universität Münster möge die folgende Satzungsänderung beschließen:
- Die Aufnahme des folgenden Paragraphen in die Satzung:
- § 44a Kulturzentrum der Verfassten Studierendenschaft
- Die Baracke ist ein Kulturzentrum der Verfassten Studierendenschaft der Universität Münster.
- Näheres regelt das Barackenstatut.
2. Die Aufnahme des „Barackenstatuts“ als Anhang zur Satzung.
Barackenstatut
Präambel
Die Baracke ist seit 1998 der Raum der Fachschaftsräte Soziologie und Politikwissenschaft der Universität Münster. Nach mehrfachen Auseinandersetzungen mit dem Rektorat und einer erfolgreichen Besetzung ist sie seit 2002 ein Kulturzentrum Münsters. Seit 2010 ist sie zudem ein studentisches Kulturzentrum der Studierendenschaft der Universität Münster. Durch ihre nicht-kommerzielle, studentisch-selbstverwaltete Struktur soll sie kulturelle und politische Freiräume erhalten, deren Abbau entgegenwirken und zusätzliche schaffen. Dies beinhaltet die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt und stellt sich jeglicher Form von sozialer Diskriminierung entgegen.
§1 Name, Adresse
Der Name des studentischen Kulturzentrums ist „Baracke“. Die Baracke befindet sich hinter dem Institut für Politikwissenschaft mit der Nummer 100 in der Scharnhorststraße, 48151 Münster.
(ggf. neue Hausnummer einfügen)
§2 Zwecke
Die Zwecke der Baracke liegen in
(1) der Förderung von studentischer Kultur.
(2) der Förderung der politischen und demokratischen Meinungsbildung von Studierenden.
(3) der Bereitstellung von
(4) der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die sonstige Arbeit der studentischen Selbstverwaltung und der anderen Fachschaften.
(5) der Bereitstellung eines Raums, in dem sich Studierende treffen und austauschen können.
§3 Fachschaftsräte und AStA
(1) Die Baracke ist ein Kultur- und Veranstaltungszentrum der Verfassten Studierendenschaft der Universität Münster.
(2) Die Baracke ist der Raum der Fachschaftsräte Soziologie und Politikwissenschaft. Die Fachschaftsräte haben Anspruch auf die dauerhafte Nutzung des Büroraums sowie auf die Nutzung der gesamten Baracke während der Orientierungswoche zu Beginn jedes Semesters. An Abenden, an denen die wöchentlichen oder außerplanmäßigen Sitzungen der Fachschaftsräte stattfinden, können keine anderen Veranstaltungen in der Baracke stattfinden.
§4 Verwaltung
(1) Die grundsätzliche Verwaltung der Baracke obliegt den Fachschaftsräten Soziologie und Politikwissenschaft als Hauptnutzer. Dabei kooperieren sie mit dem AStA und werden durch diesen unterstützt. Die Verwaltung beinhaltet:
- Die Übergabe und Abnahme der Baracke vor und nach Veranstaltungen.
- Die Instandhaltung der Baracke, soweit es nach dem Überlassungsvertrag und nach der Verkehrssitte zumutbar ist.
(2) Die Fachschaften Politikwissenschaft und Soziologie geben der Baracke eine Hausordnung, die Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Verhalten in der Baracke enthält.
(3) Die Fachschaften Politikwissenschaft und Soziologie führen gemeinsam mit der/dem AStAVorsitzenden und dem AStA-Kulturreferat einen gemeinsamen Veranstaltungskalender.
(4) Investitionen in die Baracke, die die Fachschaften nicht selber leisten können, können auf dem AStA-Plenum beantragt werden.
(5) Die Fachschaften berichten der/dem AStA-Vorsitzenden und dem Kulturreferat regelmäßig über Vorkommnisse in der Baracke.
§5 Änderungen
Änderungen dieses Barackenstatuts bedürfen der 2/3 Mehrheit der gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments.
§6 Inkrafttreten
Dieses Statut tritt nach seinem Beschluss durch das Studierendenparlament und seiner Veröffentlichung durch den AStA und die Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Münster in Kraft. Seine Bestimmungen gelten nur im Rahmen der Satzung und im Rahmen der Gesetze.