Inhalt:
Das Studierendenparlament der Uni Münster möge beschließen:
- Der AStA wird verpflichtet, zu Semesterbeginn wieder vorläufige Semestertickets kostenlos an Studierende auszugeben. In Gesprächen muss das Ausgeben von vorläufigen Semestertickets wieder mit den Verkehrsunternehmen vereinbart werden. Für die Studierendenschaft dürfen daraus keine Kosten entstehen.
- Die durch den Wegfall der vorläufigen Semestertickets betroffenen Studierenden bekommen ihre ÖPNV-Fahrtkosten durch die Studierendenschaft erstattet, soweit die Fahrten im Verkehrsraum des Semestertickets stattgefunden haben und die entstandenen Fahrtkosten nachgewiesen werden.
- Es soll durch eine unabhängige Instanz überprüft werden, ob und in wieweit die Verantwortlichen, insbesondere die AStA-Vorsitzenden Clarissa Stahmann und Sebastian Philipper, für den Schaden, der den Studierenden bzw. der Studierendenschaft entsteht, in Regress genommen werden können.
Begründung:
zu 1.: Die vielen Beschwerden von Studierenden, die sich hilfesuchend an das uFaFo wenden, zeigen, dass es nach wie vor einen großen Bedarf nach einer Übergangslösung, wie sie vorläufige Semestertickets bis einschließlich 2009 waren, gibt. Die entstehenden Fahrtkosten, die die Studierenden ohne Semesterticket zu tragen haben, obwohl sie den Beitrag für das Semesterticket für den ganzen Zeitraum bezahlen, führen zu ungerechtfertigten Mehreinnahmen der Verkehrsunternehmen zu Nachteil einzelner oder aller Studierenden. Einzelne Studierende zu deren Kosten aus der Solidargemeinschaft zumindest zeitweise auszuschließen, untergräbt den Grundgedanken eines gemeinsamen und solidarischen Tickets und führt zu Unverständnis und Ablehnung bei den Betroffenen.
zu 2.: Durch die Abschaffung der vorläufigen Semestertickets, die bis einschließlich 2009 zu Semesterbeginn an Studierende verteilt wurden, damit diese den ÖPNV nutzen konnten, auch wenn ihnen ihre Immatrikulations- und Rückmeldeunterlagen noch nicht von der Uni Münster zugeschickt wurden, entsteht vielen Studierenden derzeit eine hohe finanzielle Belastung, weil sie noch kein Semesterticket erhalten haben und deshalb zusätzlich zum Semesterbeitrag auch noch für Fahrkosten aufkommen müssen. Betroffen sind viele Studierende, die ihren Studienplatz im Nachrückverfahren erhalten haben, Promotionsstudierende und diejenigen, die ihren Semesterbeitrag erst spät bezahlen konnten. Außerdem müssen viele Studierende wegen der Wohnraumknappheit regelmäßig pendeln und sind somit auf die Nutzung von Bus und Bahn angewiesen.
zu 3.: Es ist ein Versäumnis des vorherigen und des amtierenden AStAs, dass die vorläufigen Semestertickets nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Der daraus entstandene Schaden darf weder den betroffenen Studierenden noch der Studierendenschaft als Ganzes aufgebürdet werden. Als AStA-Vorsitzende sind Clarissa Stahmann und Sebastian Philipper unmittelbar zuständig und verantwortlich für den Wegfall der vorläufigen Semestertickets und damit auch für die daraus entstehenden finanziellen Schäden. Der Verlust der vorläufigen Semestertickets zulasten der Studierenden ist die logische Konsequenz aus der Inkompetenz und Untätigkeit der AStA-Koalition aus Jusos und Campusgrünen. Dabei ist das Problem bereits aus dem vergangenen Jahr längst bekannt und auch vom AStA zur Kenntnis genommen worden, siehe: http://www.asta.ms/index.php/meldungen/40-2011-10-10-nicht-versandte-semesterunterlagen