Inhalt:
Das Studierendenparlament der Universität Münster möge beschließen:
Allen Listen, die für die kommende Wahl zum Studierendenparlament antreten, wird eine Wahlkampfkostenerstattung von bis zu 250 Euro zugebilligt. Das Geld möge ihnen erstattet werden, wenn sie ihre Quittungen vorlegen. Bei Printprodukten wird die Nutzung der AStA-Druckerei bevorzugt.