Inhalt:
Das SP möge beschließen: „§2 Der Beitragsordnung erhält folgende Fassung:
§ 2 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt 136,25 €. Er setzt sich zusammen aus
- € 10,65 für die Aufgaben der Studierendenschaft
- € 1,35 für den Studierendensport
- € 124,05 für das Semesterticket
- € 0,20 für ein Hochschulradio
Die vorstehende Änderung der Beitragsordnung tritt zum Sommersemester 2012 in Kraft.“
Begründung:
Zu 3.: Aufgrund von Preissteigerungen sowohl beim regionalen als auch beim NRW-Semesterticket wurde dieser Posten erhöht und folglich den vertraglichen Konditionen angepasst.
