Donnerstag, 09 Februar 2012 00:00

Satzungsänderungsantrag zu SP-Ausschüssen

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Antragsteller: CampusGrün Münster

Datum: 08.02.2012

Ziel: Satzungsänderung

Status: im 1. Versuch abgelehnt, neu gestellt.

 

Inhalt:

Das Studierendenparlament der Universität Münster möge folgendes beschließen:


Ergänze den bisherigen §36 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments


(Kursiv = Ergänzung)


§ 36 Ladung und Beschlussfähigkeit

  1. Für die Ladung eines Ausschusses gilt analog § 3 (1), (2) und (5).
  2. Der/die Ausschussvorsitzende hat mindestens ein Mal im Monat zu einer Sitzung einzuladen. Wird nicht mindestens ein Mal im Monat zu einer Sitzung geladen, so hat der/die Ausschussvorsitzende dies gegenüber dem Studierendenparlament zu begründen.
  3. Für die Beschlußfähigkeit gilt analog § 6.

Begründung: In den vergangenen Legislaturen kam es oftmals vor, das in diversen Ausschüssen die entsprechenden Vorsitzenden den Ausschuss nicht zu Sitzungen eingeladen haben, obgleich wichtige Themen entweder an diesen Ausschuss delegiert wurden, sich der Ausschuss von sich aus wichtigen Themen annehmen wollte oder aber durch die Bestimmung seiner Pflichten der Ausschuss hätte tagen müssen.

Durch das Nichteinladen zu Sitzungen konnten die Ausschüsse ihren Aufgaben nicht nachkommen, Themen für das Parlament aufzubereiten und viele Themen mussten dort unnötig zeitintensiv diskutiert werden, weswegen in den Parlamentssitzungen andere wichtige Tagesordnungspunkte vernachlässigt werden mussten. Durch einen Zwang, mindestens ein Mal pro Monat den Ausschuss einzuberufen und im Zweifel zu begründen, warum nicht eingeladen wurde, kann diesem Missstand Abhilfe geschaffen werden.


Ferner: Ergänze den bisherigen §35 der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

(kursiv = Ergänzung):


§ 35 Wahl und Pflichten

  1. Ausschüsse werden nach § 27 gewählt. Für jeden Kandidaten/ jede Kandidatin wird ein persönlicher Stellvertreter/ eine persönliche Stellvertreterin mitgewählt.
  2. Das SP kann jeden Ausschuß durch Beschluß umbilden oder auflösen. Der Haushaltsausschuß kann nicht aufgelöst werden.
  3. Die Ausschüsse sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Aufgaben so schnell wie möglich zu erledigen und dem SP über den Verlauf, die Ergebnisse und ihre generelle Arbeit quartalsweise sowie den Abschluss ihrer Arbeit zu berichten. Auf Beschluss des Parlaments können auch die Ausschussvorsitzenden zur persönlichen Befragung in das Parlament geladen werden.
  4. Ist ein Ausschuss nicht beschlussfähig und duldet der Beschlussgegenstand keinen Aufschub, weil Personen oder der Studierendenschaft daraus Nachteile entstehen können, so entscheidet über diesen Beschlussgegenstand das Studierendenparlament auf seiner nächsten Sitzung, falls diese früher als eine neu einzuberufende Ausschusssitzung sein sollte. Dies gilt auch dann, wenn das Studierendenparlament einem Ausschuss explizit die Entscheidungshoheit für diesen Beschlussgegenstand übertragen hat.
  5. Der/Die Vorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sitzungen generell protokolliert werden. Für die Führung des Protokolls gelten analog §§ 32 und 33.
  6. Genehmigte Protokolle sind dem Präsidium des Studierendenparlaments zur Veröffentlichung zuzusenden. Für die Veröffentlichung der Protokolle gilt analog §5.

Begründung: Wenn Ausschüsse das Parlament entlasten sollen, indem mitunter wichtige Themen dort detailliert diskutiert werden, so müssen diese Diskussionen erfasst und auch im Nachhinein noch für die Studierendenschaft und ihre Organe einsehbar sein, um Entscheidungen im Parlament nachvollziehbar zu machen. Hierbei sollten jedoch die gleichen Bestimmungen wie für das Protokoll des Parlaments hinsichtlich Personaldebatten als auch  Rechtsschutzanträgen und dergleichen gelten, um Privatpersonen zu schützen.
Durch die Verpflichtung der Ausschüsse, Protokolle ihrer entsprechenden Sitzungen zu führen und dem Präsidium zuzusenden, können gleichermaßen Transparenz als auch Effektivität des Studierendenparlaments und der Ausschüsse gesteigert werden.

Gelesen 62 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 01 März 2012 14:32

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