Der Vergabeausschuss ist für die Darlehen und Zuschüsse zuständig, die die Studierendenschaft an Mitglieder gewährt. Trifft der Ausschuss seine Entscheidungen einstimmig, so sind sie beschlossene Sache, ist keine Einstimmigkeit gegeben, entscheidet das Studierendenparlament über die Sache selbst. Es werden Examens- und Schwangerschaftsdarlehen vergeben, ebenso gewährt die Studierendenschaft Rechtsschutz und Sozialdarlehen und vergibt Zuschüsse an ausländische Studierende.
Die Beratungen werden durch das AStA Finanzreferat, die AStA Sozialberatung, sowie die AStA Rechtsberatung vorgenommen. Dort erfahrt ihr auch näheres zum entsprechenden Antragsverfahren. Die jeweiligen Öffnungszeiten finden sich unter www.asta.ms