| Beitragsordnung | |
Version: 06.07.1992(Zum Öffnen der pdf-Dateien bitte auf das pdf-icon klicken.)
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Version: 10.01.2011(Zum Öffnen der pdf-Dateien bitte auf das pdf-icon klicken.)
die aktuelle Beitragsordnung wird von der Uni Münster hier veröffentlicht. |
Bekanntmachung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
Das Studierendenparlament der Westfälischen Wilhelms-Universität hat am 06.07.1992 gemäß §78 Abs. 2 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.11.1979 (GV.NW.S.926) zuletzt geändert am 03.04.1992 (GV.NW.S.124), i.V.m §5 Abs.2 Ziffer 4 der Satzung der Studierendenschaft vom 17.12.1990 folgende Beitragsordnung für die Studierendenschaft beschlossen:
Beitragsordnung der Studierendenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität
§1: Beitragspflicht
Beitragspflichtig für die Studierendenschaft der WWU ist jede(r) eingeschriebene Student(in). Der Beitrag wird mit der Einschreibung bzw. der Rückmeldung zu jedem Semester entrichtet.
§2: Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt 32,60. Er setzt sich zusammen aus:
§2: Erstattungsberechtigung
Erstattungsberechtigt bezüglich § 2 Ziffer 2 sind Studierende, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind und entweder berechtigt sind, § 59 Schwerbehindertengesetz nach Erwerb einer Wertmarke unentgeldlich im öffentlichen Personennahverkehr befördert zu werden oder die gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz eine Steuerermäßigung geltend machen können. Erstattungspflichtig ist der Allgemeine Studierendenausschuss.
Vorstehende Beitragsordnung hat das Rektorat der Westfälischen Wilhelms-Universität gemäß § 78 Abs. 2 WissHG inseiner Sitzung am 22.10.1992 genemigt.