Barackenstatut

Ergänzung zur Satzung der Studierendenschaft der Universität Münster: Barackenstatut
SatzungVersion: beschlossen am 13.02.2012

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Präambel

Die Baracke ist seit 1998 der Raum der Fachschaftsräte Soziologie und Politikwissenschaft der Universität Münster. Die Baracke ist ein studentisches Kulturzentrum. Nach einer erfolgreichen Besetzung im Jahr 2002 und einem Neubau, ist die Baracke seit 2011 an alter Stelle ein Ort zur Förderung studentischer Kultur und politischen Meinungsbildung. Durch ihre nicht-­‐kommerzielle, studentisch-­‐ selbstverwaltete Struktur soll sie kulturelle und politische Freiräume erhalten, deren Abbau entgegenwirken und zusätzliche schaffen. Dies beinhaltet die Förderung von Gleichberechtigung und Vielfalt und stellt sich jeglicher Form von sozialer Diskriminierung entgegen.

§1 Name, Adresse

Der Name des studentischen Kulturzentrums ist „Baracke“. Die Baracke befindet sich hinter dem Institut für Politikwissenschaft mit der Nummer 100 in der Scharnhorststraße, 48151 Münster.

§2 Zwecke

Die Zwecke der Baracke liegen in

  1. der Förderung von studentischer Kultur.
  2. der Förderung der politischen und demokratischen Meinungsbildung von Studierenden.
  3. der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Fachschaften Soziologie und Politikwissenschaft.
  4. der Bereitstellung von Räumlichkeiten für die verfasste Studierendenschaft, die weiteren Fachschaften, sowie studentischen Initiativen.
  5. der Bereitstellung eines Raums, in dem sich Studierende treffen und austauschen können.

§3 Fachschaftsräte und AStA

  1. Die Baracke ist ein Kultur-­‐ und Veranstaltungszentrum der Verfassten Studierendenschaft der Universität Münster.
  2. Die Baracke ist der Raum der Fachschaftsräte Soziologie und Politikwissenschaft. Die Fachschaftsräte haben Anspruch auf die dauerhafte Nutzung des Büroraums sowie auf die Nutzung der gesamten Baracke während der Orientierungswoche zu Beginn jedes Semesters. An Abenden, an denen Sitzungen der Fachschaftsräte stattfinden, können keine anderen Veranstaltungen in der Baracke stattfinden.

§4 Verwaltung

  1. Die grundsätzliche Verwaltung der Baracke obliegt den Fachschaftsräten Soziologie und Politikwissenschaft als Hauptnutzer. Dabei werden sie unterstützt durch den AStA. Die Verwaltung beinhaltet:
    1. Die Übergabe und Abnahme der Baracke vor und nach Veranstaltungen.
    2. Die Instandhaltung der Baracke, soweit es nach dem Überlassungsvertrag und nach der Verkehrssitte zumutbar ist.
  2. Der AStA und die Fachschaften Politikwissenschaft und Soziologie geben der Baracke eine Hausordnung, die Grundsätze für ein ordnungsgemäßes Verhalten in der Baracke enthält. Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 der 3 Parteien.
  3. Die Fachschaften Politikwissenschaft und Soziologie führen gemeinsam mit dem AStA einen Veranstaltungskalender.
  4. Investitionen in die Baracke, die die Fachschaften nicht selber leisten können, können auf dem AStA-­‐Plenum oder im Studierendenparlament beantragt werden.
  5. Die Fachschaften berichten dem AStA regelmäßig über Vorkommnisse in der Baracke.

§5 Änderungen

Änderungen dieses Barackenstatuts bedürfen der 2/3 Mehrheit der gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments.

§6 Inkrafttreten

Dieses Statut tritt nach seinem Beschluss durch das Studierendenparlament und seiner Veröffentlichung durch den AStA und die Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Münster in Kraft. Seine Bestimmungen gelten nur im Rahmen der Satzung und im Rahmen der bestehenden Gesetze.