Hochschulfreiheitsgesetz

Hochschulfreiheitsgesetz
HRGVersion: 31. Oktober 2006
Link auf: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wissenschaft.nrw.de)

Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)
Artikel 1
Gesetz
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz – HG)

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Rechtsstellung, Aufgaben, Finanzierung und Steuerung der Hochschulen

Zweiter Abschnitt
Mitgliedschaft und Wirkung

Dritter Abschnitt
Aufbau und Organisation der Hochschule

Vierter Abschnitt
Das Hochschulpersonal

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Rechtsstellung
§ 3 Aufgaben
§ 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium
§ 5 Finanzierung und Wirtschaftsführung
§ 6 Ziel- und Leistungsvereinbarungen
§ 7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation
§ 8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
§ 9 Mitglieder und Angehörige
§ 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen
§ 11 Zusammensetzung der Gremien
§ 12 Verfahrensgrundsätze
§ 13 Wahlen zu den Gremien
§ 14 Zentrale Organe
§ 15 Präsidium
§ 16 Aufgaben und Befugnisse des Präsidiums
§ 17 Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums
§ 18 Die Präsidentin oder der Präsident
§ 19 Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung
§ 20 Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Präsidiums
§ 21 Hochschulrat
§ 22 Senat
§ 23 Fachbereichskonferenz
§ 24 Gleichstellungsbeauftragte
§ 25 Hochschulverwaltung
2. Die dezentrale Organisation der Hochschule
§ 26 Die Binneneinheiten der Hochschule
§ 27 Dekanin oder Dekan
§ 28 Fachbereichsrat
§ 29 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren;
Einrichtungen an der Hochschule
§ 30 Lehrerbildung, Studienzentren
3. Hochschulmedizin
§ 31 Hochschulmedizin
§ 32 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule
§ 33 Beamtinnen und Beamte der Hochschule
§ 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule
2. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 35 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 37 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
§ 38 Berufungsverfahren
§ 39 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
§ 40 Freistellung und Beurlaubung
3. Das sonstige Hochschulpersonal
§ 41 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren
§ 42 Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 43 Lehrbeauftragte
§ 44 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten
§ 45 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen
§ 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte
§ 47 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Fünfter Abschnitt
Studierende und Studierendenschaft

Sechster Abschnitt
Lehre, Studium und Prüfungen

Siebter Abschnitt
Grade und Zeugnisse

Achter Abschnitt
Forschung

§ 48 Einschreibung
§ 49 Qualifikation und sonstige Zugangsvoraussetzungen
§ 50 Einschreibungshindernisse
§ 51 Exmatrikulation
§ 52 Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer
§ 53 Studierendenschaft
§ 54 Studierendenparlament
§ 55 Allgemeiner Studierendenausschuss
§ 56 Fachschaften
§ 57 Ordnung des Vermögens und des Haushalts
§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung
§ 59 Besuch von Lehrveranstaltungen
§ 60 Studiengänge
§ 61 Regelstudienzeit
§ 62 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung
2. Prüfungen
§ 63 Prüfungen
§ 64 Prüfungsordnungen
§ 65 Prüferinnen und Prüfer
§ 66 Hochschulgrade, Leistungszeugnis
§ 67 Promotion
§ 68 Habilitation
§ 69 Verleihung und Führung von Graden
§ 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung
§ 71 Forschung mit Mitteln Dritter

Neunter Abschnitt
Anerkennung als Hochschulen und Betrieb nichtstaatlicher  Hochschulen

Zehnter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften

72 Anerkennung und Verlust der Anerkennung
§ 73 Folgen der Anerkennung
§ 74 Kirchliche Hochschulen
§ 75 Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen
§ 76 Aufsicht
§ 77 Zusammenwirken von Hochschulen
§ 78 Überleitung des wissenschaftlichen Personals
§ 79 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen
§ 80 Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen
§ 81 Zuschüsse
§ 82 Verwaltungsvorschriften, Ministerium, Geltung von Gesetzen
§ 83 Berichtspflicht