| Hochschulfreiheitsgesetz |
Version: 31. Oktober 2006Link auf: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wissenschaft.nrw.de) |
Hochschulfreiheitsgesetz (HFG)
Artikel 1
Gesetz
über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
(Hochschulgesetz – HG)
Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt |
Zweiter Abschnitt |
Dritter Abschnitt |
Vierter Abschnitt |
| § 1 Geltungsbereich § 2 Rechtsstellung § 3 Aufgaben § 4 Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium § 5 Finanzierung und Wirtschaftsführung § 6 Ziel- und Leistungsvereinbarungen § 7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation § 8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung |
§ 9 Mitglieder und Angehörige § 10 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen § 11 Zusammensetzung der Gremien § 12 Verfahrensgrundsätze § 13 Wahlen zu den Gremien |
§ 14 Zentrale Organe § 15 Präsidium § 16 Aufgaben und Befugnisse des Präsidiums § 17 Die Wahl der Mitglieder des Präsidiums § 18 Die Präsidentin oder der Präsident § 19 Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung § 20 Die Rechtsstellung der hauptberuflichen Mitglieder des Präsidiums § 21 Hochschulrat § 22 Senat § 23 Fachbereichskonferenz § 24 Gleichstellungsbeauftragte § 25 Hochschulverwaltung 2. Die dezentrale Organisation der Hochschule § 26 Die Binneneinheiten der Hochschule § 27 Dekanin oder Dekan § 28 Fachbereichsrat § 29 Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten; Bibliotheksgebühren; Einrichtungen an der Hochschule § 30 Lehrerbildung, Studienzentren 3. Hochschulmedizin § 31 Hochschulmedizin § 32 Medizinische Einrichtungen außerhalb der Hochschule |
§ 33 Beamtinnen und Beamte der Hochschule § 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Hochschule 2. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer § 35 Dienstaufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer § 36 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer § 37 Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern § 38 Berufungsverfahren § 39 Dienstrechtliche Stellung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer § 40 Freistellung und Beurlaubung 3. Das sonstige Hochschulpersonal § 41 Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren § 42 Lehrkräfte für besondere Aufgaben § 43 Lehrbeauftragte § 44 Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten § 45 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fachhochschulen § 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte § 47 Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
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Fünfter Abschnitt |
Sechster Abschnitt |
Siebter Abschnitt |
Achter Abschnitt |
| § 48 Einschreibung § 49 Qualifikation und sonstige Zugangsvoraussetzungen § 50 Einschreibungshindernisse § 51 Exmatrikulation § 52 Zweithörerinnen oder Zweithörer, Gasthörerinnen oder Gasthörer § 53 Studierendenschaft § 54 Studierendenparlament § 55 Allgemeiner Studierendenausschuss § 56 Fachschaften § 57 Ordnung des Vermögens und des Haushalts |
§ 58 Ziel von Lehre und Studium, Lehrangebot, Studienberatung § 59 Besuch von Lehrveranstaltungen § 60 Studiengänge § 61 Regelstudienzeit § 62 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung 2. Prüfungen § 63 Prüfungen § 64 Prüfungsordnungen § 65 Prüferinnen und Prüfer |
§ 66 Hochschulgrade, Leistungszeugnis § 67 Promotion § 68 Habilitation § 69 Verleihung und Führung von Graden |
§ 70 Aufgaben und Koordinierung der Forschung, Veröffentlichung § 71 Forschung mit Mitteln Dritter |
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Neunter Abschnitt |
Zehnter Abschnitt |
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| 72 Anerkennung und Verlust der Anerkennung § 73 Folgen der Anerkennung § 74 Kirchliche Hochschulen § 75 Betrieb nichtstaatlicher Hochschulen |
§ 76 Aufsicht § 77 Zusammenwirken von Hochschulen § 78 Überleitung des wissenschaftlichen Personals § 79 Mitgliedschaftsrechtliche Sonderregelungen § 80 Kirchenverträge, kirchliche Mitwirkung bei Stellenbesetzung und Studiengängen § 81 Zuschüsse § 82 Verwaltungsvorschriften, Ministerium, Geltung von Gesetzen § 83 Berichtspflicht |