Informationen zum Studierendenparlament

Was ist die studentische Selbstverwaltung?

Studierende haben ein Anrecht darauf, innerhalb der Hochschule ihre Interessen zu vertreten, eigenverantwortlich den Hochschulbetrieb mitzugestalten und ihren eigenen Finanzhaushalt zu verwalten. Als eingeschriebene Studierende der Uni Münster seid ihr automatisch Teil der verfassten Studierendenschaft. Um sich selbst zu verwalten, hat die Studierendenschaft eigene Organe, die diese Verwaltungsaufgaben übernehmen und durch welche alle Studierenden vertreten werden. Diese rein studentischen Gremien sind das Studierendenparlament, der AStA und die Fachschaftsvertretung/Fachschaftsräte. Zudem können Studierende in anderen Gremien der Hochschule Mitglied sein, um dort ihre Interessen zu vertreten.

Wie ist die Studierendenschaft aufgebaut?

Alle Studierenden an einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Salopp gesagt gehört jemand zur Studierendenschaft, der an der Uni eingeschrieben ist. Die Studierendenschaft wird unterteilt in verschiedene Fachschaften. Eine Fachschaft bezeichnet alle Studierenden eines oder mehrerer Fächer bzw. Studiengänge, die der Fachschaft zugeordnet sind. Als Studierende seid ihr deshalb automatisch Mitglied einer Fachschaft. Für eure Fachschaft könnt ihr einmal im Jahr Vertreter*innen wählen, die Fachschaftsvertretung (FSV), die wiederum den Fachschaftsrat (FSR) wählen und eure Interessen gegenüber den Instituten/Seminaren, der Universität allgemein und dem AStA vertreten. Häufig findet ihr auch die Bezeichnung Fachschaft für den FSR oder die FSV, auch wenn diese Bezeichnung nicht ganz korrekt ist. Die ausländischen Studierenden wählen als ihre Vertretung zudem noch die Ausländische Studierendenvertretung (ASV). Benachteiligte Gruppen innerhalb der Studierendenschaft, wie bspw. Frauen, Schwule, behinderte und chronisch kranke Studierende oder finanziell und kulturell benachteiligte Studierende werden von autonomen Referaten des AStA vertreten, die auf ihren jeweiligen Vollversammlungen gewählt werden. Der AStA ist das exekutive Organ der Studierendenschaft. Die Legislative bildet das Studierendenparlament, welche den AStA wählt. Die 31 Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa) werden einmal jährlich von allen Studierenden der Uni gewählt. Zur Wahl treten mehrere Listen an. Listen sind ähnlich zu den Parteien in der allgemeinen Politik.
Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist aktiv und passiv wahlberechtigt, also jede*r kann sich zur Wahl aufstellen lassen und jede*r darf wählen.

Wie werde ich StuPa-Mitglied?

Wenn ihr euch hochschulpolitisch im Studierendenparlament engagieren möchtet, müsst ihr zunächst Mitglied einer Liste werden. Dabei könnt ihr euch entweder einer der bestehenden Listen anschließen oder ihr gründet selbst eure eigene Liste. Eine Liste muss aus mindestens einer Person bestehen und verschiedene Bedingungen erfüllen [s.a. Wahlordnung u. Satzung]. Seid ihr Mitglied einer Liste, könnt ihr euch zur Wahl aufstellen lassen. Hierfür muss eure Liste rechtzeitig verschiedene Unterlagen einreichen, damit sie zur Wahl zugelassen werden kann. Habt ihr euch zur Wahl aufstellen lassen, dann heißt dies noch nicht, dass ihr ins Parlament gewählt werdet. Die Wahl ist eine Kombination aus Verhältniswahl und Personenwahl. Die Studierendenschaft, also alle eingeschriebenen Studierenden, bildet einen Wahlkreis. Jede Person des Wahlkreises hat eine Stimme, welche sie einer Person von einer der angetretenen Listen geben kann. Die Listen mit den meisten Stimmen können in das Parlament einziehen. Die einzige Bedingung ist, dass sie mindestens 3% der gesamten Stimmen erhalten [auch 3%-Hürde genannt]. Wie viele Sitze eine Liste letztendlich erhält wird durch verschiedene mathematische Verfahren errechnet. Welches Mitglied eurer Liste nun in das Parlament einzieht wird durch die Anzahl der Stimmen bestimmt, die jedes einzelne Mitglied von eurer Liste bekommen hat. Dabei haben diejenigen mit den meisten Stimmen auf der Liste einen Sitz im Parlament. Möchte eines der gewählten Mitglieder seinen Platz nicht annehmen, rückt automatisch das Mitglied nach, das in der Liste die nächst höhere Anzahl an Stimmen bekommen hat.

Wie werde ich AStA Mitglied?

Wie ihr beim Allgemeinen Studierendenausschuss mitwirken könnt, kommt darauf an, welche Funktion ihr im AStA übernehmen wollt. Der AStA ist das ausführende Organ des Studierendenparlaments und unterliegt diesem. Der Vorsitz des AStA wird vom Parlament gewählt. Er ernennt wiederum die Referate, die verschiedene Aufgaben übernehmen und zu einem Themenschwerpunkt arbeiten. Die Referate des AStA sind unterteilt in autonome und nicht-autonome Referate. Zu den nicht-autonomen Referaten zählen beispielsweise das Öffentlichkeitsreferat, das Referat für Hochschulpolitik und das Finanzreferat. Die autonomen Referate werden unabhängig vom restlichen AStA auf Vollversammlungen der jeweiligen Gruppen gewählt. Das Frauenreferat, das Schwulenreferat, das Lesbenreferat, das Referat für Behinderte und chronisch Kranke, die ausländische Studierendenvertretung und das Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende zählen zu den autonomen Referaten. Diese müssen allerdings der Form halber ebenfalls vom Parlament bestätigt werden.
Das Fachschaftenreferat wird bei der Fachschaftenkonferenz von den Vertreter*innen der Fachschaftsräte gewählt. Es kümmert sich um eure Anliegen in Bezug auf euren Fachbereich. Unter anderem stellen einige FSR Altklausuren zur Verfügung, bieten Kopierservices an und veranstalten Partys für euch. Der Fachschaftsrat wird wiederum von der Fachschaftsvertretung gewählt, der FSV. Bei den Wahlen zum Studierendenparlament einmal im Jahr wählt ihr auch eure FSV.
Habt ihr Interesse daran beim AStA mitzuwirken, dann sprecht einfach den Vorsitz oder eines der zahlreichen Referate an. Manchmal findet ihr auf den Seiten des AStA Ausschreibungen zu unbesetzten Referaten.