Reformkommission des Studierendenparlaments

Kommende Sitzung

Die Reformkommission ist zur Zeit nicht eingesetzt.

Aufgaben der Reformkommission

Das Studierendenparlament unterliegt verschiedenen Ordnungen, nach denen es sich in seiner Arbeit richten muss. Zum einen ist es dazu verpflichtet, sich selbst eine Satzung zu geben, in welcher die Angelegenheiten der Studierendenschaft im Rahmen der geltenden Gesetze geregelt sind. Sie orientiert sich am Hochschulgesetz (HG) NRW und der Haushalts- und Wirtschaftsführungsverordnung NRW. Zum anderen hat das StuPa eine eigene Geschäftsordnung, in welcher u.a. beschrieben ist, nach welchen Regeln eine Sitzung abläuft etc. Wie und wann das Parlament gewählt wird, legt die Wahlordnung fest. Die Reformkommission beschäftigt sich mit der Anpassung dieser Ordnungen und hält sie aktuell. Aktualisierungen erfolgen beispielsweise, wenn Gesetzesänderungen vorliegen.

  • Anpassung der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

  • Anpassung der Wahlordnung

  • Anpassung der Urabstimmungsordnung

  • Anpassung der Satzung der Studierendenschaft der Uni Münster