Urabstimmungsausschuss des Studierendenparlaments

Kommende Sitzung

Der Ausschuss wird erst im Falle einer Urabstimmung wieder gewählt.

Aufgaben des Urabstimmungsausschuss

Der Urabstimmungsausschuss wird nur dann vom Studierendenparlament gewählt, wenn eine Urabstimmung zu einem bestimmten Thema zustandekommt. Voraussetzung hierfür ist entweder ein mit Zweidrittelmehrheit gefasster Beschluss des Studierendenparlaments oder die schriftliche Unterstützung eines entsprechenden Antrags von mindestens 5% der Mitglieder der Studierendenschaft. Der Urabstimmungsausschuss kümmert sich sodann um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Abstimmung. Er koordiniert außerdem den gesamten Ablauf, unterrichtet die Wahlhelfer*innen und stellt zudem die Abstimmungsunterlagen zur Verfügung.

  • Vorbereitung einer Urabstimmung

  • Durchführung und Auswertung der Urabstimmung